Ulm: Ausreisepflichtiger sticht zwei Männer nieder - einer in Lebensgefahr

1 godzina temu
Ein 29-jähriger Eritreer stach in Ulm zwei Mitarbeiter nieder (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Ein 29-jähriger Eritreer hat am Mittwoch in einem Elektronikgeschäft in Ulm zwei Mitarbeiter niedergestochen. Ein 25-Jähriger schwebt nach dem Angriff in Lebensgefahr und wird auf der Intensivstation behandelt. Ein 22-jähriger Kollege erlitt leichte Verletzungen. Der Täter Mahmoud I. musste seit Anfang 2024 Deutschland verlassen und hatte bereits mehrere Gewaltdelikte begangen. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag Haftbefehl.

Der Angreifer flüchtete nach der Tat zunächst vom Tatort. Die alarmierte Polizei stellte ihn später und schoss auf ihn, nachdem er die Beamten mit einem Messer bedrohte. Mahmoud I. wurde dabei schwer verletzt.

Kriminalgeschichte und gescheiterte Abschiebung

Gerichte verurteilten Mahmoud I. in der Vergangenheit mehrfach wegen Gewaltdelikten. Bayerische Gerichte verurteilten ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Hinzu kommen Verurteilungen wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Bis Dezember saß er in Haft.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrief seinen Flüchtlingsstatus im September 2023. Die Behörden wiesen ihn im Januar 2024 aus. Trotz der Ausreiseverpflichtung blieb der 29-Jährige in Deutschland. Er war kurzzeitig nach Frankreich ausgereist, kehrte aber zurück. Die Behörden können Eritreer nach eigenen Angaben nur eingeschränkt zurückführen. Mahmoud I. bezog trotz des widerrufenen Schutzstatus weiterhin staatliche Leistungen.

Politische Debatte über Ausreisezentren

Der Fall befeuert die aktuelle politische Diskussion über Abschiebungen und sogenannte Ausreisezentren. Siegfried Lorek, Migrationsstaatssekretär in Baden-Württemberg, sagte: «Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler Ebene Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen, für Eritrea noch nicht.» Die Bundesinnenministerin prüfe die Einrichtung von Zentren außerhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber, deren Heimatländer die Rücknahme verweigern.

Ein mit dem Fall vertrauter Sicherheitskreis sagte der WELT: «Das ist ein klassischer Fall eines Mannes, für den es Ausreisezentren bräuchte – genau für diese Konstellationen, über die derzeit politisch diskutiert wird.»

Offene Fragen

Das Justizministerium Baden-Württemberg sammelt derzeit Informationen zu dem Fall. Zentrale Fragen bleiben ungeklärt: Warum konnte Mahmoud I. trotz Kriminalgeschichte und Ausreiseverfügung weiter in Ulm leben? Welche Maßnahmen erwogen oder verwarfen die Behörden? Warum scheiterte seine Abschiebung letztlich?

Die Ermittler fanden keine Hinweise auf ein islamistisches oder politisch motiviertes Motiv für die Messerattacke. Gegen den 29-Jährigen läuft bis Mai 2029 eine Führungsaufsicht – eine richterlich angeordnete Überwachung nach Haftentlassung.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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