Die Londoner Polizei ist mit dem Versuch gescheitert, den Verdächtigen im Fall Madeleine McCann zu befragen. Christian B. verweigerte die Aussage gegenüber Scotland Yard, wie die Behörde kurz vor seiner voraussichtlichen Haftentlassung mitteilte.
Der 48-jährige Deutsche soll laut Staatsanwaltschaft Braunschweig spätestens am 17. September ein freier Mann sein. Dann hat B. eine Gefängnisstrafe vollständig abgesessen, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt hatte.
Hintergrund zum Fall Maddie
Sowohl deutsche als auch britische Ermittler sehen Christian B. als Verdächtigen im Fall Madeleine McCann. Das damals drei Jahre alte britische Mädchen verschwand im Jahr 2007 spurlos während eines Familienurlaubs im portugiesischen Praia da Luz.
Im selben Ort vergewaltigte B. im Jahr 2005 laut Urteil eine 72 Jahre alte US-Amerikanerin. Für diese Tat saß er mehrere Jahre in Haft, die nun endet.
Rechtslage und Ermittlungsstand
Die deutsche Staatsanwaltschaft verdächtigt den mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraften Mann, das Mädchen getötet zu haben. Sie fordert, dass er nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen soll. Eine Anklage im Fall Maddie gab es mangels tragfähiger Indizien bisher nicht - es gilt die Unschuldsvermutung.
B.s Verteidiger Friedrich Fülscher sprach von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». «Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden», sagte Fülscher.
Die britische Polizei ermittelt weiterhin in einem Vermisstenfall. Eine Befragung sei aus rechtlichen Gründen nur über ein Rechtshilfeersuchen möglich gewesen, das gestellt worden sei. «Auch ohne ein Verhör werden wir trotzdem weiterhin allen erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen nachgehen», teilte die Metropolitan Police mit.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.