Baden-Württembergs Landtag verschärft heute den Nichtraucherschutz massiv. Das neue Gesetz verbietet das Rauchen und Dampfen an zahlreichen öffentlichen Orten, die vor allem Kinder und Jugendliche frequentieren. Die Regelung gilt für alle Rauchprodukte – von normalen Zigaretten über E-Zigaretten und Vapes bis zu Shishas.
Die erweiterten Rauchverbote greifen künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos und Freizeitparks. Auch auf Schulhöfen wird das Rauchverbot verstärkt. In Behörden dürfen keine Raucherräume mehr betrieben werden.
Die neuen Regelungen erfassen alle Rauchprodukte – unabhängig davon, ob Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Begründet wird dies mit der Freisetzung potenziell gesundheitsschädlicher Stoffe beim Verbrennen, Verdampfen oder Erhitzen der Produkte.
Empfindliche Bußgelder drohen
Wer gegen die neuen Verbote verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Beim ersten Verstoß werden bis zu 200 Euro fällig. Wer innerhalb eines Jahres erneut erwischt wird, zahlt bis zu 500 Euro.
Betreiber von Gaststätten mit Raucherräumen trifft es härter. Beim ersten Verstoß drohen Bußgelder bis zu 3.330 Euro. Bei Wiederholungstaten steigt die Strafe auf bis zu 6.500 Euro.
Ausnahmen bleiben bestehen
In Gaststätten gilt grundsätzlich Rauchverbot, doch es gibt Ausnahmen. Im Außenbereich darf weiterhin geraucht werden. Kleine Ein-Raum-Kneipen, die kein warmes Essen servieren, können das Rauchen erlauben. Größere Gaststätten und Diskotheken dürfen abgetrennte Raucherräume betreiben.
Für diese Raucherräume gelten künftig neue Vorschriften. Sie müssen am Eingang deutlich gekennzeichnet sein. Zugang haben nur Erwachsene – Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt verboten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

2 godzin temu











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